Kim Seong-jin (phonetisch), Leiter der Abteilung für virtuelle Assets bei der südkoreanischen Finanzaufsichtsbehörde (FSC), hat in einer Ausschusssitzung der Nationalversammlung bestätigt, dass die Regierung zwei Stränge parallel vorantreibt: zum einen die zweite Phase des „Digital Asset Basic Act“ mit Stablecoin-Regeln, zum anderen einen Plan für den Markteintritt institutioneller Investoren in den Markt für virtuelle Assets. Laut Tokenpost verfolgt die FSC das Ziel, die Digital-Asset-Gesetzgebung noch in diesem Jahr abzuschließen. Sobald der Marktzugang für Institutionen umgesetzt ist, könnte auch das seit 2017 per Verwaltungsanweisung geltende Verbot für Finanzinstitute, Anteile an Unternehmen mit virtuellen Assets zu halten, noch in diesem Jahr fallen. Damit zeigt sich ein deutliches Lockerungssignal bei einer administrativen Grenze, die seit 2017 Bestand hat.
Redaktionelle Einordnung: Was ändert sich konkret für südkoreanische U-Card-Nutzer?
Vorab die Kernaussage: Diese Nachricht ändert im aktuellen Stadium nichts an der Nutzung der Karte, die Sie bereits besitzen. Es handelt sich um eine „vorgelagerte“ Nachricht – sie betrifft, ob Stablecoins rechtlich anerkannt werden, ob ein Won-Stablecoin ausgegeben werden darf und ob südkoreanische Institutionen legal Anteile an Börsen halten dürfen. Sie betrifft nicht direkt Beantragung, Aufladung oder Ausgabewege virtueller Karten.
Für unterschiedliche Nutzungsszenarien ergeben sich aber mittelfristig unterschiedliche Implikationen:
- Südkoreanische Nutzer von Börsen-Karten (Bybit Card, OKX Card): Sobald die Gesetzgebung steht, wird die Compliance-Position der Börsen in Südkorea klarer – langfristig positiv, da Stabilität der Kartenausgabe und Fiat-Ein-/Auszahlungswege davon profitieren könnten. Kurzfristig (7–30 Tage) sind jedoch keine produktseitigen Änderungen zu erwarten.
- Nutzer von Virtual Cards mit APAC-Routing (MPCard-Review, inkl. der Asia-Elite-Variante): MPCard setzt auf APAC-BINs und ein APAC-Kontosystem, das nicht direkt an die südkoreanische Stablecoin-Gesetzgebung gekoppelt ist. Diese Nachricht ist für MPCard daher praktisch neutral.
- Zeitfenster-Erwartung: In 7 Tagen – keine Änderung; in 30 Tagen – beobachten, ob die FSC Details zum Entwurf der zweiten Phase veröffentlicht; in 90 Tagen – beobachten, ob ein Emittent für einen Won-Stablecoin auftaucht.
Mit anderen Worten: Jetzt ist kein Handlungsfenster, sondern ein Beobachtungsfenster.
Historischer Vergleich: MiCAR und der japanische Stablecoin-Rahmen
Ordnet man dies in die regulatorische Zeitlinie von APAC und EU ein, wird das Bild klarer.
- Vergleich mit der EU-MiCAR: Die EU hat von der Gesetzgebung 2023 bis zum stufenweisen Inkrafttreten der Stablecoin-Bestimmungen (EMT/ART) 2024 ein vollständiges Dreiphasen-Modell durchlaufen – „Gesetzgebung – Übergangsphase – Durchsetzung“. Südkorea befindet sich aktuell in der „Gesetzgebungs-Sprintphase“ und ist noch nicht in der Übergangsphase. Gemeinsam ist beiden das Ziel, Stablecoins eine rechtliche Identität zu geben; der Unterschied: MiCAR ist bereits im EU-Compliance-Umfeld als durchsetzbares Regelwerk umgesetzt, während Südkorea derzeit noch bei Grundsatzerklärung plus Zeitplan-Zusage steht – der Gesetzestext ist noch nicht verabschiedet.
- Vergleich mit Japan: Nach der Novellierung des japanischen Zahlungsdienstegesetzes (2023) ist die Ausgabe von Stablecoins auf Banken, Treuhandgesellschaften und Geldtransferunternehmen beschränkt – ein enger, aber sehr klar definierter Weg. Sollte Südkorea einen ähnlichen Kurs einschlagen, dürften Emittenten eines Won-Stablecoins mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls auf lizenzierte Finanzinstitute beschränkt werden – genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die „Lockerung des Beteiligungsverbots für Finanzinstitute“: Sie könnte den Weg für lizenzierte Institute ins Stablecoin-Geschäft ebnen.
Ein wesentlicher Unterschied: Sowohl MiCAR als auch Japan haben zuerst die Regeln definiert und erst danach den Markteintritt der Institutionen verhandelt; Südkorea treibt diesmal Gesetzgebung und Marktzugang für Institutionen parallel voran – ein aggressiveres Tempo, das zugleich bedeutet, dass bei den Details noch erhebliche Unsicherheit besteht.
Regulatorische und Compliance-Grenzen: Wo steht Südkorea aktuell?
Für Leserinnen und Leser von usdtcard.net ist eine klare Abgrenzung wichtig. Aktuell gilt in Südkorea:
- Klar verboten: Börsen durften Firmenkunden bislang nicht direkt bedienen, Finanzinstitute durften keine Anteile an Unternehmen mit virtuellen Assets halten (Verwaltungsanweisung von 2017) – genau dieses Verbot soll jetzt gelockert werden.
- Rechtliche Grauzone: Die rechtliche Einordnung von Stablecoins und die legale Ausgabe eines Won-Stablecoins – genau das soll die zweite Gesetzgebungsphase klären, ist aber noch nicht kodifiziert.
- Auswirkung auf die private Kartennutzung: Dass südkoreanische Privatpersonen im Ausland ausgegebene USDT-Virtual-Cards halten und nutzen, ist selbst nicht der zentrale Regelungsgegenstand dieser Gesetzgebung. Persönliche KYC- und Steuermeldepflichten ändern sich durch diese Nachricht nicht.
Zu beachten ist außerdem: Der Compliance-Bereich von usdtcard.net deckt derzeit acht Jurisdiktionen ab, darunter Japan, EU, Hongkong und Singapur – eine eigenständige Seite für Südkorea gibt es bislang nicht. Südkoreanische Nutzer können sich vorläufig an der regulatorisch ähnlicher gelagerten Compliance-Anleitung für Japan als Referenzrahmen orientieren – wobei zu beachten ist, dass die Rechtslagen beider Länder nicht deckungsgleich sind; maßgeblich bleibt das offizielle Gesetz der südkoreanischen FSC.
Wichtige Meilensteine, die es zu beobachten gilt
- Veröffentlichung des Entwurfs zur zweiten Gesetzgebungsphase – Die FSC hat zugesagt, dies „noch in diesem Jahr“ abzuschließen. Der Gesetzestext ist das erste substanzielle Signal, entscheidend ist der Umfang der zugelassenen Stableco