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Südkoreas Regierung treibt Stablecoin-Gesetz und Marktzugang für Institutionen parallel voran: Worauf U-Card-Nutzer achten sollten

2026-07-24

Kim Seong-jin (phonetisch), Leiter der Abteilung für virtuelle Assets bei der südkoreanischen Finanzaufsichtsbehörde (FSC), hat in einer Ausschusssitzung der Nationalversammlung bestätigt, dass die Regierung zwei Stränge parallel vorantreibt: zum einen die zweite Phase des „Digital Asset Basic Act“ mit Stablecoin-Regeln, zum anderen einen Plan für den Markteintritt institutioneller Investoren in den Markt für virtuelle Assets. Laut Tokenpost verfolgt die FSC das Ziel, die Digital-Asset-Gesetzgebung noch in diesem Jahr abzuschließen. Sobald der Marktzugang für Institutionen umgesetzt ist, könnte auch das seit 2017 per Verwaltungsanweisung geltende Verbot für Finanzinstitute, Anteile an Unternehmen mit virtuellen Assets zu halten, noch in diesem Jahr fallen. Damit zeigt sich ein deutliches Lockerungssignal bei einer administrativen Grenze, die seit 2017 Bestand hat.

Redaktionelle Einordnung: Was ändert sich konkret für südkoreanische U-Card-Nutzer?

Vorab die Kernaussage: Diese Nachricht ändert im aktuellen Stadium nichts an der Nutzung der Karte, die Sie bereits besitzen. Es handelt sich um eine „vorgelagerte“ Nachricht – sie betrifft, ob Stablecoins rechtlich anerkannt werden, ob ein Won-Stablecoin ausgegeben werden darf und ob südkoreanische Institutionen legal Anteile an Börsen halten dürfen. Sie betrifft nicht direkt Beantragung, Aufladung oder Ausgabewege virtueller Karten.

Für unterschiedliche Nutzungsszenarien ergeben sich aber mittelfristig unterschiedliche Implikationen:

Mit anderen Worten: Jetzt ist kein Handlungsfenster, sondern ein Beobachtungsfenster.

Historischer Vergleich: MiCAR und der japanische Stablecoin-Rahmen

Ordnet man dies in die regulatorische Zeitlinie von APAC und EU ein, wird das Bild klarer.

Ein wesentlicher Unterschied: Sowohl MiCAR als auch Japan haben zuerst die Regeln definiert und erst danach den Markteintritt der Institutionen verhandelt; Südkorea treibt diesmal Gesetzgebung und Marktzugang für Institutionen parallel voran – ein aggressiveres Tempo, das zugleich bedeutet, dass bei den Details noch erhebliche Unsicherheit besteht.

Regulatorische und Compliance-Grenzen: Wo steht Südkorea aktuell?

Für Leserinnen und Leser von usdtcard.net ist eine klare Abgrenzung wichtig. Aktuell gilt in Südkorea:

Zu beachten ist außerdem: Der Compliance-Bereich von usdtcard.net deckt derzeit acht Jurisdiktionen ab, darunter Japan, EU, Hongkong und Singapur – eine eigenständige Seite für Südkorea gibt es bislang nicht. Südkoreanische Nutzer können sich vorläufig an der regulatorisch ähnlicher gelagerten Compliance-Anleitung für Japan als Referenzrahmen orientieren – wobei zu beachten ist, dass die Rechtslagen beider Länder nicht deckungsgleich sind; maßgeblich bleibt das offizielle Gesetz der südkoreanischen FSC.

Wichtige Meilensteine, die es zu beobachten gilt

  1. Veröffentlichung des Entwurfs zur zweiten Gesetzgebungsphase – Die FSC hat zugesagt, dies „noch in diesem Jahr“ abzuschließen. Der Gesetzestext ist das erste substanzielle Signal, entscheidend ist der Umfang der zugelassenen Stableco