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Südkoreas Vorschlag 'Stablecoin-Regeln zuerst': Basisgesetz für digitale Vermögenswerte blockiert, Emissionslizenz vorab?

2026-07-31

Hashed Open Research und das Solana Policy Institute haben am 29. Juli einen gemeinsamen Politikbericht veröffentlicht. Darin wird empfohlen, die Regeln zur Stablecoin-Emission aus dem Gesamtgesetzespaket des „Basisgesetzes für digitale Vermögenswerte” (디지털자산기본법) herauszulösen und schrittweise vorab umzusetzen. Der Bericht enthält drei konkrete Vorschläge: mehr regulatorische Flexibilität für Stablecoin-Emittenten, die Veröffentlichung vorläufiger Leitlinien (잠정 가이던스) zu den Zulassungsstandards (인가) sowie die vorgezogene Umsetzung eines Stablecoin-Aufsichtsrahmens noch vor Fertigstellung des Basisgesetzes. Der Bericht fasst die Schlussfolgerungen eines Workshops vom 23. Juni zusammen, an dem Abgeordnete der südkoreanischen Nationalversammlung, Rechtsexperten und Branchenvertreter teilnahmen. Zuerst berichtete Cointelegraph darüber, Tokenpost gab die Meldung auf Koreanisch wieder. Der Kernkonflikt ist klar erkennbar: Der Streit darüber, wer Stablecoins emittieren darf — Banken, Nicht-Banken-Zahlungsdienstleister oder lizenzierte Krypto-Unternehmen — verzögert die Gesetzgebungsdebatte und lässt sowohl Zulassungsstandards als auch die Vorbereitungsprozesse der Unternehmen in der Schwebe.

Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für Ihre Karte?

Vorab das Fazit: Diese Nachricht ändert innerhalb von 90 Tagen nichts an der Verfügbarkeit einer USDT-Karte — auch nicht bei der redaktionell empfohlenen MPCard Asia Elite. Der Grund: Der Bericht behandelt die Emissionsseite der Won-Stablecoin-Regeln, nicht die Nutzungsseite von USDT als bereits emittiertem Asset. Die Kette „mit ₮ aufladen, über Visa/Mastercard bezahlen” liegt außerhalb der Reichweite dieses Berichts.

Mittelfristig gibt es dennoch Auswirkungen — in zwei Kategorien:

Erste Kategorie: Nutzer mit Lebensmittelpunkt Südkorea. Wer aktuell auf Karten mit asiatisch-pazifischer Route setzt (MPCard-Bewertung, Variante Asia Elite, Bybit Card, OKX Card) für Zahlungen bei lokalen südkoreanischen Händlern und ausländische Abo-Zahlungen, muss kurzfristig nichts unternehmen. Sobald ein Zulassungsrahmen für Won-Stablecoins steht, werden Börsen und Zahlungsdienstleister vorrangig direkte Zugänge „Won-Stablecoin ↔ lokale Bank” aufbauen — mit einer Gebührenstruktur und KYC-Tiefe, die sich deutlich vom heutigen ₮-Aufladeweg unterscheiden wird. Dann lohnt sich eine Neuberechnung, statt davon auszugehen, dass die aktuelle Karte auf Dauer die beste Wahl bleibt. Wir pflegen diesen Vergleich auf unserer Seite Beste Wahl für Nutzer in Südkorea.

Zweite Kategorie: Wer Südkorea als Zielmarkt für die Expansion des Kartenanbieters betrachtet. Solange die Emissionsregeln unklar sind, trauen sich Kartenanbieter direkt nicht, lokale BINs und lokale Abwicklungsstrukturen in Südkorea aufzubauen. Das erklärt, warum aktuelle Angebote für USDT-Karten in Südkorea fast durchweg auf ausländische BINs zurückgreifen — die Übereinstimmung von asiatisch-pazifischem Konto, asiatisch-pazifischer IP und asiatisch-pazifischem Karten-BIN beruht auf lizenzierten Strukturen aus Singapur/Hongkong, nicht auf einer lokalen koreanischen Lizenz. Dieses Muster wird sich bis zur Veröffentlichung der vorläufigen Leitlinien nicht ändern.

Zeitfenster-Einschätzung: Innerhalb von 7 Tagen keine Produktänderungen; innerhalb von 30 Tagen möglicherweise mündliche Stellungnahmen der FSC oder Updates zum Gesetzgebungsstand; innerhalb von 90 Tagen, falls der Weg „vorgezogene Umsetzung” tatsächlich beschlossen wird, ist die wahrscheinlichste Form eine administrative Leitlinie der FSC, keine Gesetzesänderung — ein Signal für Kartenanbieter, für Karteninhaber bleibt es weiterhin ohne Handlungsbedarf.

Historischer Vergleich: Kein Novum, dass Regeln „vorab” umgesetzt werden

Südkorea hat selbst schon Präzedenzfälle. Das 2023 verabschiedete und am 19. Juli 2024 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz der Nutzer virtueller Vermögenswerte” (가상자산이용자보호법) ist ein klassisches Zweiphasen-Gesetz: Die erste Phase behandelte nur den Schutz von Nutzervermögen und das Verbot unfairer Transaktionen, während schwierige Themen wie Emission, Listing, Stablecoins und grenzüberschreitende Fragen komplett in die „zweite Gesetzgebungsphase” verschoben wurden — also genau das Basisgesetz für digitale Vermögenswerte, das jetzt feststeckt. Die entsprechenden Bestimmungen lassen sich im Koreanischen Nationalen Zentrum für Rechtsinformationen nachschlagen. Gemeinsamkeit: In beiden Fällen wurde wegen zu großer Uneinigkeit zunächst nur der machbare Teil umgesetzt. Unterschied: 2023 wurden „Schutzbestimmungen” herausgelöst, mit geringem politischem Widerstand; diesmal soll die „Emissionszulassung” vorgezogen werden — was direkt entscheidet, wer Marktzugang erhält und wer draußen bleibt. Die Interessenkonflikte haben eine ganz andere Größenordnung. Die Umsetzung der „vorgezogenen Einführung” dürfte deshalb schwieriger werden als in der Runde von 2024.

Der zweite Vergleichspunkt ist die EU. Der offizielle MiCA-Text sieht genau ein solches Stufenmodell vor: Das Stablecoin-Kapitel (Titel III/IV) trat am 30. Juni 2024 zuerst in Kraft, das CASP-Kapitel folgte am 30. Dezember 2024. Der südkoreanische Bericht schlägt im Kern vor, diesen Rhythmus zu kopieren. Der Unterschied liegt darin, dass MiCA eine stufenweise Inkraftsetzung innerhalb eines bereits verabschiedeten Gesetzes ist — Rechtssicherheit besteht bereits. Südkoreas „Vorabumsetzung” hingegen versucht, die Lücke vor Verabschiedung des Gesetzes mit administrativen Leitlinien zu füllen — deutlich weniger Rechtssicherheit. Das bedeutet: Auch wer sich als Kartenanbieter an die Leitlinien hält, trägt das Risiko, dass die Regeln durch die spätere Gesetzgebung wieder gekippt werden. Wer verstehen möchte, warum sich diese beiden Wege so stark unterscheiden, findet Vertiefung in unserem EU-Compliance-Leitfaden.

Compliance-Grenzen: Was ist in Südkorea aktuell erlaubt?

Drei Linien müssen klar unterschieden werden:

Auf unserer Seite gibt es aktuell keine eigenständige Compliance-Seite zu Südkorea — das ist eine Abdeckungslücke, die wir nicht mit einem nicht existierenden internen Link kaschieren. Die Aufsichtsst